Skip to main content

Skihelmpflicht

Skihelmpflicht

Der Skihelm schützt vor lebensgefährlichen Verletzungen. Es gibt auch einige Länder, die eine Skihelmpflicht eingeführt haben. Diese Helmpflicht ist unabhängig davon, ob es sich um eine sichere Kopfbedeckung für Skifahrer oder Snowboarder handelt. Die Regelung für eine Pflicht zum Kopfschutz besteht momentan nur für Kinder und Jugendliche und erstreckt sich bislang nur auf wenige Regionen.

Genaue Infos:
Skihelmpflicht in Deutschland
Skihelmpflicht in Österreich
Skihelmpflicht in der Schweiz

In Deutschland, Frankreich und der Schweiz besteht keine Skihelmpflicht. In Österreich gilt eine Pflicht für Personen bis zum 15. Lebensjahr. Diese Pflicht ist auf wenige Regionen in Salzburg, Niederösterreich, Burgenland, Wien, Kärnten und der Steiermark begrenzt. In den Bundesländern Tirol und Vorarlberg gibt es lediglich eine öffentliche Empfehlung. Auch beim Rodeln und anderen Wintersportarten sollte nicht auf den Helm verzichtet werden. In Italien gibt es ebenfalls die Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche. Das gilt für ganz Italien und für Personen bis zum 14. Lebensjahr. Ebenso sieht es in Kroatien und Slowenien aus. Bei einem Verstoß gegen die Pflicht müssen Eltern nicht mit Strafen rechnen, vielmehr soll das Gesetz zu einem besseren Bewusstsein für das Helmtragen beitragen. Wenn man bedenkt, wie viele tödliche Unfälle mit einem Skihelm hätten verhindert werden können, ist eine Pflicht für alle Skiregionen unausweichlich. Im eigenen Interesse sollten Sie auch ohne die gesetzliche Verpflichtung auf Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Kinder achten.