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Skihelmpflicht in Österreich

Skihelmpflicht in Österreich

Österreich zählt zu den beliebtesten Skiregionen. Vielen ist allerdings nicht bekannt, dass hier eine Skihelmpflicht herrscht. Damit soll auf das Tragen von Helmen aufmerksam gemacht werden. Denn viele Unfälle mit tödlichem Ausgang hätten mit einem Skihelm verhindert werden können. Ein Skihelm schützt aber auch vor kleineren Verletzungen, beispielsweise wenn jemand mit einem Skistock am Kopf getroffen wird. Doch wer ist von der Pflicht betroffen und gilt die Skihelm-Pflicht in ganz Österreich?

Die österreichische Skihelmpflicht richtet sich nur an Minderjährige bis zum 15. Lebensjahr. Die Helmpflicht gilt aber nicht nur für die kleinen Skifahrer, sondern auch für Snowboarder in diesem Alter. Erwachsene sind wahrscheinlich ausgenommen, da man davon ausgeht, dass sie sich mit den Pistenregeln auseinandergesetzt haben. Kindern fällt es bekanntermaßen schwerer, Geschwindigkeiten und das eigene Können einzuschätzen.

Derzeit ist nicht ganz Österreich von der Skihelmpflicht betroffen. In Tirol und Vorarlberg gibt es keine derartige Regelung. In den Regionen Salzburg, Steiermark, Kärnten sowie Niederösterreich und Wien gilt die Helmpflicht für Minderjährige. In Oberösterreich und im Burgenland steht eine gesetzliche Änderung bezüglich der Helmpflicht noch zur Diskussion.

Die Kontrolle übernimmt die Polizei oder das Pistenaufsichtspersonal. Normalerweise folgen auf die Nichteinhaltung der Pflicht nur Hinweise. Wenn das Kind keinen Helm trägt, gibt es momentan also noch keine strafrechtliche Verfolgung der Erziehungsberechtigten.